Auszüge aus dem Gildetagebuch
19. Mai 1926
Der Gildebruder H.Preuß als Mitglied des Gemeinderats des Fleckens beschwert sich auch im Namen von einer Anzahl seiner Wähler beim Landrat des Landkreises Uelzen darüber, daß der Bürgermeister des Fleckens wieder aufgefordert werden muß, die gute alte Rechtssitte zur Ver- lesung der Statuten und dessen Aufruf zur Innehaltung noch im Jahre 1926 wieder einzuführen.
Der amtierende Schützenvorstand ignoriere die von allen Hausbesitzern unterschriebenen Statuten.
Unter der Amtszeit der beiden letzten Bürger- meister ist in bezug auf Statuten- unterschreibung eine derartige Günstlings- wirtschaft, Mißwirtschaft und Bummelei eingeführt worden, und zwar zum Schaden der Allgemeinheit. Ganze Bögen könnte man vollschreiben von Eigenmächtigkeiten und Fehlern des Schützenvorstandes, größtenteils aus Bummelei oder Arglist, die Statuten nicht unter- schrieben zu haben. Der Landrat wird gebeten, daß diese Herren entweder zur Unterschriftsleistung aufgefordert werden oder ihre Ehrenposten niederzulegen haben.
Der Landrat wird gebeten, daß der Vorstand den Musikern verbietet, daß sie vor dem Publikum Bettelmusik machen und dem Bürgermeister ein Almosen in Gestalt einer freien Mahlzeitmit Wein am ersten Schützenfesttage verabreicht wird.
So etwas war in Bodenteich noch nicht da, weil Bodenteich meistens wohlhabende Bürgermeister gehabt hat. Mitfeiern könne der Bürgermeister rechtlich auch ohne daß er eingeladen wird.


1933: Friedr. Schulz (Neust. Str.), „Dannenberg-Schulz“ (Maj. d. Jäger), Karl Köhle, Theod. Wittenberg, Wilh. Müller (Rottmstr. Neustädter)

24. Mai 1933
Bürgermeister Schmitz teilt dem Oberst der Schützengilde Bodenteich Brockelmann mit, dass der Flecken für den Schützenkönig für das laufende Jahr Befreiung von der Gemeindesteuer gewährt, wenn die Schützengilde die Möglichkeit bietet, dass diese steuerliche Vergünstigung allen Einwohnern Bodenteichs und nicht nur den Hausbesitzern zugute kommt.
Die Steuerbefreiung soll die Standes- und Klassengegensätze restlos beseitigen und das Schützenfest zu einem Volksfest ausgestalten.

10. Juli 1933
Oberst Brockelmann teilt dem Bürgermeister des Fleckens mit, dass dem Flecken drei Sitze und Stimmen im Vorstand der Schützengilde eingeräumt werden, und zwar dem jeweiligen Bürgermeister und den beiden Beigeordneten.
Für die Beteiligung am Vorstand der Schützengilde bewilligt der Flecken jährlich mindestens 50,— RM an die Schützenkasse, und zwar zur freien Verfügung des Vorstandes.


1933: König Lehrer Herm. Dammann, Bürgermstr. Schmitz, Oberschaffer Otto Jahns, Georg Otte

14. Mai 1938
Bürgermeister Schmitz bestimmt in Überein- stimmung mit dem Vorstand der Schützengilde, dass der Flecken zur Hebung des Wehrgedankens den besten Schützen auf der Königsscheibe nachstehende Preise stiftet:
1. dem König 50,— RM und Erlass der Bürgersteuer für 1 Jahr
2. dem zweitbesten Schützen einen Preis von 20,— RM
3. dem drittbesten Schützen einen Preis von 15,- Aus der Kasse der Schützengilde ist für den viertbesten Schützen ein Preis von 10,— RM ausgesetzt.
Zum Ausschießen des Königs werden folgende Sonderbestimmungen festgesetzt:
¥ Wer bereits einmal König war, kann auf die Königswürde verzichten. Er hat dann aber auch keinen Anspruch auf die weiteren Preise.
¥ Bei gleichen Ringzahlen entscheidet das Los.
¥ Das Königsschießen wird nur auf Ringscheibe durchgeführt und die besten Schützen nach den höchsten Ringzahlen ermittelt.
¥ Punkt 6 Uhr ist das Schießen auf die Königsscheibe zu beenden. Lehnt der beste Schütze die Königswürde ab, so prüft der Vorstand der Gilde die vorgebrachten Gründe. Werden die Gründe anerkannt, ist der Schütze von der Annahme der Königswürde entbunden, verliert aber gleichzeitig jeden Anspruch an den Preisen des Königsschießens.
Diese Bestimmungen gelten auch für alle nachfolgenden Schützen.
Entscheidet der Vorstand, dass die Gründe für die Ablehnung nicht anerkannt werden können, dann hat der betreffende Schütze die Königswürde anzunehmen. Lehnt er trotzdem die Annahme der Königswürde ab, dann schließt er sich hierdurch für 3 Jahre von jedem weiteren Schießen auf die Königsscheibe aus.
¥ Es darf von jedem Schützen nur ein Satz auf die Königsscheibe geschossen werden. Probe- schüsse sind nicht gestattet.
¥ Die Entscheidungen des Vorstandes der Gilde sind endgültig.
¥ Ein Rechtsanspruch auf die Schießpreise besteht nicht.

18. Mai 1939 - Himmelfahrt
Bürgermeister Schmitz fordert den Stadt- hauptmann der Schützengilde der Stadt Uelzen letztmalig auf, dem altehrwürdigen Amt Bodenteich die alte Schuld von 200 Liter echt Uelzener Bier nach Pilsener Art eingebraut, zu bezahlen und dazu an Zinsen 30 Eisbeine und 30 Pfund Sauerkohl nebst den nötigen Zutaten zu liefern.
Sollte die Schützengilde nicht bereit sein, diese Forderung schnellstens zu erfüllen, so werde er den Oberst der Schützengilde Bodenteich beauftragen, mit dem Jägercorps die Stadt Uelzen zu besetzen, um die vorgenannten Forderungen zwangsweise beizutreiben.
Zugleich drohte er an, dass er als Kontribution 24 unbescholtene Uelzener Jungfrauen als Geiseln festnehmen und nach Bodenteich in Schutzhaft bringen lassen werde.
Er fordert den Stadthauptmann zur Verhandlung am Dienstag nach Pfingsten, vormittags 10.00 Uhr, auf dem Marktplatz in Bodenteich auf.

27. Mai 1939
Der Stadthauptmann der Schützengilde der Stadt Uelzen teilt mit, dass er wegen den ausge- sprochenen Drohungen die gesamte Bürgerschaft Uelzens in den Alarmzustand versetzt habe und einen friedlichen Verhandlungsweg anstrebe. Vor der Geiselhaft der unbescholtenen Uelzener Jungfrauen warne er ausdrücklich, da einerseits nicht ganz einfach es sein wird, die richtigen und von der Bodenteicher Gilde gewünschten Jungfrauen herauszufinden und andererseits die gesamten Jungfrauen zwischenzeitlich mit Flammenwerfern ausgerüstet seien, sodass die Bodenteicher Gildebrüder sich bei dieser Maß- nahme gehörig die Finger verbrennen könnten.
 

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